Mehrwertsteuererhöhung für Fruchtsaft und Fruchtsaftkonzentrate

In den letzten Tagen erreichte uns eine Vielzahl von Kundenanfragen zum Thema Mehrwertsteuererhöhung. Warum wir denn die Preise für Apfelsaftkonzentrat angepasst haben?

Leider sind Fruchtsäfte und damit auch das Apfelsaftkonzentrat vom Gesetzgeber mit der vollen Mehrwertsteuer besteuert. Dies wird im Umsatzsteuergesetz in der Tabelle der Nahrungsmittel mit ermäßigten Steuersatz geregelt. Im Internet ist diese Tabelle unter http://bundesrecht.juris.de/ustg_1980/anlage_2_82.html zu finden.

Kurios ist dabei, dass Äpfel mit 7% besteuert werden, Apfelsaft und Apfelsaftkonzentrat aber nunmehr mit 19%. 

Da wir unsere Preise äußerst knapp kalkuliert haben waren wir leider gewzungen, die Erhöhung der Mehrwertsteuer auf unsere Preise umzulegen. Dies haben wir auch getan, aber natürlich nur genau so viel, wie die Steuer erhöht wurde:

Rechnung:

alter Preis 12 Euro |geteilt durch 1,16 (alter Steuersatz), multipliziert mit 1,19 (neuer Steuersatz)
ergibt 12,31 Euro
unser neuer Preis ist 12,30 Euro inkl. 19% MwSt. 

 Die gleiche Rechnung gilt natürlich auch für unser Bio-Apfelsaftkonzentrat.

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